Eine erneute Untersuchung der Verbraucherzentralen belegt, dass im Obst- und Gemüseregal der Supermärkte hauptsächlich Produkte zu finden sind, die dem gängigen Schönheitsideal entsprechen. Diese sind in der Regel nur zum gleichen Stückpreis erhältlich. Die Verbraucherzentralen rufen den Handel dazu auf, seiner Verantwortung gegenüber Lebensmittelverschwendung gerecht zu werden und den Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Größen und Formen zu lassen. Dadurch könnte nicht nur die Auswahl beim Einkauf erweitert werden, sondern auch die Menge an verschwendeten Lebensmitteln verringert werden.
Anforderungen an Obst und Gemüse gehen über gesetzliche Vorgaben hinaus
Aufgrund der natürlichen Wachstumsweise von Naturprodukten wie Äpfeln und Möhren weisen sie optische Unterschiede in Bezug auf Größe, Form und Ästhetik auf. Die Anbieter können ihre Ware nach verschiedenen Klassen sortieren, aber Supermärkte legen oft zusätzliche Anforderungen fest, um dem Schönheitsideal zu entsprechen.
Der Marktcheck der Verbraucherzentralen ergab, dass im Obst- und Gemüseregal überwiegend Produkte der ersten Klasse angeboten werden. Etwa drei Viertel der untersuchten Äpfel und Möhren gehörten zur ersten Klasse, während rund ein Viertel zur zweiten Klasse zählte. Die Ergebnisse haben sich im Vergleich zur vorherigen Erhebung kaum verändert. Einzelne Anbieter kennzeichnen jedoch Obst und Gemüse der zweiten Klasse, beispielsweise mit Aufdrucken wie „Krumme Dinger. Krumm in der Form. Makellos im Geschmack“ oder „Möhren – die etwas anderen“.
Die Verbraucherzentralen fordern den Handel auf, von seinen strengen Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen von Obst und Gemüse abzusehen. Stattdessen sollten auch landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Schönheitsfehlern abgenommen und verkauft werden. Dieser Schritt würde dazu beitragen, die Verschwendung von Lebensmitteln zu verringern und den Verbrauchern eine größere Auswahl beim Einkauf bieten.
Der Marktcheck hat gezeigt, dass es große Unterschiede im Gewicht von Obst und Gemüse gibt. Kunden, die im Supermarkt die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Größen zu wählen, können genau nach Bedarf einkaufen und so Lebensmittelverluste reduzieren. Allerdings ist der Kauf kleinerer Produkte für Verbraucher oft nur dann vorteilhaft, wenn der Preis entsprechend angepasst wird. Stückpreise führen häufig dazu, dass Verbraucher das größte Produkt wählen.
Im Rahmen des Marktchecks wurde festgestellt, dass Kohlrabi und Eisbergsalat in Supermärkten zum gleichen Stückpreis angeboten wurden, obwohl es erhebliche Unterschiede in der Größe der Produkte gab. In einer einzigen Gemüsekiste wurden Gewichtsspannen von bis zu 720 Gramm bei Kohlrabi und bis zu 600 Gramm bei Eisbergsalaten festgestellt. Sonja Pannenbecker fordert daher, dass Obst und Gemüse nach Gewicht und nicht nach Stück verkauft werden sollten, um den Kunden eine fairere Preisgestaltung zu ermöglichen.
In einer umfangreichen Marktstudie wurden die Obst- und Gemüseabteilungen von 25 Supermärkten bundesweit von den Verbraucherzentralen analysiert. Im Fokus standen dabei Äpfel und Möhren, bei denen der Anteil von Klasse II im Sortiment erfasst wurde. Zudem wurde überprüft, ob der Preis von Eisbergsalat und Kohlrabi nach individuellem Gewicht oder Stück berechnet wurde. Bei signifikanten Gewichtsunterschieden wurden außerdem stichprobenartig Minimal- und Maximalgewichte erfasst, um die Marktpraxis zu bewerten.
Durch eine größere Auswahl an Obst- und Gemüseprodukten im Supermarkt könnten Verbraucher von einer breiteren Auswahl profitieren und gleichzeitig dazu beitragen, die Menge der weggeworfenen Lebensmittel zu reduzieren.
Ein Verzicht auf einheitliche Größen- und Aussehensanforderungen und eine Preisgestaltung nach Gewicht könnten dazu beitragen, dass mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Schönheitsfehlern abgenommen und verkauft werden. Dadurch wird die Nutzung der Ressourcen unserer Natur optimiert und die Lebensmittelverschwendung reduziert.