Vorwurf der Zechprellerei: Wenn ich aufs Essen warten muss, darf ich einfach gehen?

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Lange Wartezeiten, schlechtes Essen, unhöflicher Service? Gäste müssen in einem Restaurant nicht alles hinnehmen. Welche Rechte Sie als Gast haben und wann Sie einfach gehen dürfen, ohne der Zechprellerei beschuldigt zu werden, erfahren Sie hier.

„Aufs Essen warten“: juristische Grundlagen und die Rechte des Gastes

Juristisch gesehen ist die Sachlage eindeutig: mit der Annahme einer Bestellung zwischen Gast und Bedienung nimmt der Wirt einen mündlichen Vertrag an, den er prinzipiell erfüllen muss. Mehr noch – aus diesem Vertragsverhältnis entstehen sogar Schadensersatzansprüche, jedoch von beiden Seiten. Äußert der Gast beispielsweise Sonderwünsche, wie Kroketten statt Pommes, und sich die Bedienung darauf einlässt, so hat der Kunde auch ein Recht darauf, das Gewünschte serviert zu bekommen. Gleiches gilt für Festivitäten in Restaurants oder Lokalen: wurde eine Räumlichkeit sowie eine bestimmte Menüfolge gebucht, so muss das Vereinbarte auch eingehalten werden – hierzu zählen beispielsweise auch ausgehandelte Obergrenzen für ein Menüpreis.

Doch nicht nur der Wirt muss seine Pflichten erfüllen: kündigt der Gast eine Feier mit 80 Personen an und beauftragt den Wirt mit der Verköstigung dieser, so muss der Kunde auch für alle Personen zahlen, selbst wenn tatsächlich nur 75 Menschen anwesend sind. Um solche Situationen zu vermeiden ist es immer sinnvoll, dem Wirt rechtzeitig, das heißt mindestens 48 Stunden vorher, um die veränderte Personenanzahl zu informieren, damit sich dieser darauf einstellen kann und entsprechend weniger Gerichte zubereitet.

Wie kann der Gast angemessen mit langen Wartezeiten im Restaurant umgehen? Tatsächlich existiert kein Gesetz, in dem maximale Wartezeiten statuiert sind. Welche Wartezeiten akzeptabel sind, hängt somit immer vom Einzelfall ab.(#01)

Wie kann der Gast angemessen mit langen Wartezeiten im Restaurant umgehen? Tatsächlich existiert kein Gesetz, in dem maximale Wartezeiten statuiert sind. Welche Wartezeiten akzeptabel sind, hängt somit immer vom Einzelfall ab.(#01)

Lange aufs Essen warten: wann darf der Gast gehen?

Wie kann der Gast angemessen mit langen Wartezeiten im Restaurant umgehen? Tatsächlich existiert kein Gesetz, in dem maximale Wartezeiten statuiert sind. Welche Wartezeiten akzeptabel sind, hängt somit immer vom Einzelfall ab. So ist bei einem Imbiss die Schmerzgrenze schneller erreicht als in einem Sterne-Restaurant. Allgemein wird bei einem Besuch in einem Drei Sterne Restaurant für ein Vier-Gänge-Menü eine relativ lange Wartezeit akzeptiert.

Die Rechtsprechung hat ergeben, dass mittags nach einer Wartezeit von dreißig Minuten sowie der wiederholten Nachfrage des Gastes der Kunde das Restaurant verlassen darf. Um nicht dem Vorwurf der Zechprellerei beschuldigt zu werden, darf das Essen natürlich innerhalb der halben Stunde nicht aufgetischt geschweige denn verzehrt worden sein. Für Getränke entschied sich die Rechtsprechung für eine zwanzig minütige Frist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Gast unter Zeitdruck steht, das heißt es ihm unmöglich ist, länger als eine halbe Stunde auf sein bestelltes Essen zu warten.

Weniger einig ist sich die Rechtsprechung bei der Frage, ob eine Rechnung gekürzt werden darf, wenn der Service extrem langsam arbeitet – hier besteht schnell die Gefahr, dem Vorwurf der Zechprellerei beschuldigt zu werden. (#02)

Weniger einig ist sich die Rechtsprechung bei der Frage, ob eine Rechnung gekürzt werden darf, wenn der Service extrem langsam arbeitet – hier besteht schnell die Gefahr, dem Vorwurf der Zechprellerei beschuldigt zu werden. (#02)

Rechnung kürzen bei langsamem Service?

Weniger einig ist sich die Rechtsprechung bei der Frage, ob eine Rechnung gekürzt werden darf, wenn der Service extrem langsam arbeitet – hier besteht schnell die Gefahr, dem Vorwurf der Zechprellerei beschuldigt zu werden. Auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall an: bei einem Fall in Hamburg billigte das Amtsgericht einen Nachlass von 20 Prozent für eine Wartezeit von zwei Stunden. Das Landgericht Karlsruhe entschied noch großzügiger: für 12,5 Stunden Wartezeit können Gäste mit einem Preisnachlass von sogar 30 Prozent rechnen.

Wer gar nicht erst so lange aufs Essen warten möchte, hat die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann dem Kellner eine Frist gesetzt werden – ist das Essen bis dahin immer noch nicht serviert worden, so darf der Kunde das Lokal verlassen. Achtung: wer auf eine Preisminderung hofft, muss zunächst die allgemeinen Wartezeiten von 20 Minuten für Getränke und 45 Minuten (abends) für Speisen abwarten.

Auch auf die Rechnung muss nicht beliebig lange gewartet werden: wer drei Mal laut und unter Anwesenheit von Zeugen nach der Rechnung verlangt hat und diese nicht erhält, darf gehen. Damit der Gast im Nachhinein jedoch nicht auf Zechprellerei verdächtig wird, ist er verpflichtet, dem Wirt seine Anschrift zu hinterlassen, damit dieser ihm die Rechnung zuschicken kann.


Bildnachweis: © Fotolia-Titelbild:Robert Kneschke-#01: Maksim Toome-#02: corepics _

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